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E-GUTACHTEN

Ich habe die Konformitätserklärung verloren. Ist es möglich eine Kopie davon zu bekommen?

Als Nicht-EU-Mitgliedstaat ist in der Schweiz für die strassenkonforme Nutzung eines Nachrüstschalldämpfers eine schriftliche Konformitätserklärung des zuständigen Importeurs nötig Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Importeur Tekno Parts.

Ersetzt die "LeoVince Homologation Card" die Konformitätserklärung?

Nein, Nutzung eines Nachrüstschalldämpfers eine schriftliche Konformitätserklärung des zuständigen Importeurs nötig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Importeur Tekno Parts.